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H-Kennzeichen (Oldtimer)

Voraussetzungen

Ein Oldtimer im Sinne der FZV ist ein Fahrzeug, das (§ 2 Nr. 22 FZV):

Dazu brauchen Sie ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO, dann teilt die Behörde auf Antrag das H-Kennzeichen zu (§ 10 Abs. 1 FZV).

Gebühren

Wechsel der Kennzeichenart: 30,00 € vor Ort (221.1). Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1, abgerufen 16.10.2026; zzgl. Auslagen (§ 2 GebOSt). Die Kosten für das Gutachten legt die Prüforganisation fest (nicht erhoben).

Weiterlesen: Kennzeichen-Übersicht · Saisonkennzeichen

Stand: 16.10.2026