Auto verkauft: Versicherung und Abmeldung
Versicherung geht mit
Verkaufen Sie ein versichertes Fahrzeug, tritt der Käufer in den Vertrag ein (§ 95 VVG). Für die laufende Prämie haften Sie und der Käufer gemeinsam. Den Verkauf müssen Sie dem Versicherer unverzüglich anzeigen (§ 97 VVG). Der Käufer kann innerhalb eines Monats kündigen (§ 96 VVG).
Abmelden vor dem Verkauf?
Melden Sie das Auto vor der Übergabe ab, enden Steuer und Versicherung mit der Abmeldung. Den Zoll und Ihren Versicherer informiert die Zulassungsbehörde (§ 63 FZV). Kosten: vor Ort 15,90 € (224.1), online 2,10 € (224.2). Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1, abgerufen 16.10.2026; zzgl. Auslagen (§ 2 GebOSt).
Ihre SF-Klasse
Ihren Schadenfreiheitsrabatt können Sie meist auf ein neues Fahrzeug übertragen. Die Details regeln die Bedingungen Ihres Versicherers.
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Stand: 16.10.2026