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eVB für das Kurzzeitkennzeichen

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist ein 7-stelliger Code. Der Versicherer meldet ihn ins zentrale Register, und die Zulassungsbehörde ruft ihn von dort ab. Für ein Kurzzeitkennzeichen brauchen Sie eine eigene Kurzzeit-eVB, also eine Haftpflichtversicherung für die Laufzeit des Kennzeichens. Die eVB Ihrer Jahresversicherung reicht dafür nicht.

So gehen Sie vor

  1. Kurzzeit-eVB bei einem Versicherer oder Online-Anbieter abschließen. Viele Anbieter senden die Nummer nach dem Abschluss per E-Mail oder SMS. Wie schnell das geht, hängt vom Anbieter ab.
  2. Mit eVB, Ausweis, Fahrzeugnachweis und HU-Bericht zur zuständigen Behörde.

Häufige Fragen

Was deckt sie ab? Kfz-Haftpflicht. Ob Kasko möglich ist, hängt vom Anbieter ab.

Ist sie kostenlos? Nein, anders als die eVB bei regulärer Zulassung. Der Preis hängt vom Anbieter ab.

Was kostet das Kennzeichen bei der Behörde? Ab ca. 13,70 € zzgl. Auslagen (GebOSt 221.4, 124, 228.3). → Rechner

(Keine Partnerlinks: Für Kurzzeit-eVB-Anbieter ist kein Partnerprogramm belegt, Entscheidung F4.)

Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html), abgerufen 16.10.2026. Behörden können zusätzlich Auslagen erheben (§ 2 GebOSt).

Stand: 16.10.2026