eVB-Nummer für Zulassung und Ummeldung
Für jede Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung brauchen Sie eine eVB. Sie bekommen sie von dem Versicherer, bei dem Sie das Fahrzeug versichern. Das kostet nichts extra, die eVB gehört zum Versicherungsabschluss.
So bekommen Sie die eVB
- Bestehender Versicherer: Fordern Sie die eVB im Kundenportal oder telefonisch an.
- Neuer Vertrag: Bei vielen Versicherern bekommen Sie die eVB direkt nach dem Online-Abschluss. Wie das genau abläuft, hängt vom Versicherer ab.
- Zulassung: online über i-Kfz, wenn Ihre Behörde teilnimmt und Ihre Papiere Sicherheitscodes haben, sonst vor Ort.
Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Ausweis, HU-Nachweis, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer, ggf. Kaufvertrag bzw. alte Kennzeichen (Quelle: bmv.de/ikfz).
Gebühren
Zulassung 30,00 € vor Ort / 12,80 € online (221.1/221.1.1). Umschreibung, Kennzeichen bleibt 24,20 € / 10,40 € (221.8/221.8.1). Wunschkennzeichen +10,20 €, Reservierung 2,60 € (230). Dazu Plaketten bzw. Auslagen. → Zulassungskosten-Rechner
Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1 (https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html), abgerufen 16.10.2026. Behörden können zusätzlich Auslagen erheben (§ 2 GebOSt).
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Stand: 16.10.2026