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i-Kfz: die Online-Zulassung

Was ist i-Kfz?

Seit dem 1. September 2023 („Stufe 4“) können Sie Fahrzeuge online an-, um- und abmelden. Sie stellen den Antrag im Portal Ihrer Zulassungsbehörde (KBA: Digitale Fahrzeugzulassung). Ist nichts zu klären, entscheidet das Portal automatisiert (§ 19 FZV).

Wo geht das?

Laut KBA-Liste nutzen 377 von 411 Behörden i-Kfz (abgerufen 16.10.2026). Den Stand für Ihr Land finden Sie unter Bundesländer, alle Behörden im Verzeichnis.

Voraussetzungen

Gebühren online vs. vor Ort

Vorgangvor Ortonline
Zulassung30,00 € (221.1)12,80 € (221.1.1) + 0,30 € je Plakettenträger
Halterwechsel, Kennzeichen bleibt24,20 € (221.8)10,40 € (221.8.1)
Abmeldung15,90 € (224.1)2,10 € (224.2)

Gebühren: GebOSt, Anlage zu § 1, abgerufen 16.10.2026; zzgl. Auslagen (§ 2 GebOSt).

Weiterlesen: Auto ummelden · Auto abmelden · Zulassungskosten-Rechner

Stand: 16.10.2026